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Evofreak


Anmeldedatum: 12.12.2006 Beiträge: 1287 Wohnort: Kitzscher (bei Leipzig) Alter: 23
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Verfasst am: 09.08.2008, 15:39 Titel: Zoll Informationen |
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| Zitat: | Bei der Einfuhr von Waren aus dem Ausland, sind grundsätzlich
* Zoll,
* Einfuhrumsatzsteuer (7 % oder 19 %) und
* gegebenenfalls besondere Verbrauchsteuern (nur bei hochsteuerbaren Waren, wie z.B. Alkohol oder Zigaretten)
zusätzlich zu entrichten.
Ausnahmen von der Abgabenerhebung gibt es bei Kaufgeschäften nur für Waren mit geringem Wert. So werden keine Einfuhrabgaben erhoben, wenn der Gesamtwert je Sendung 22 Euro nicht übersteigt. Von dieser Befreiung sind allerdings ausgeschlossen:
* alkoholische Erzeugnisse,
* Parfüms und Eau de Toilette,
* Tabak und Tabakwaren,
* Röstkaffee oder löslicher Kaffee.
Der Zollbetrag, also das was Sie an zusätzlichen Zollabgaben kalkulieren müssen, hängt vom anzuwendenden Zollsatz und vom Zollwert ab.
Ermittlung des Zollsatzes
Die Höhe des Zollsatzes hängt von der Einreihung einer Ware in den so genannten Zolltarif ab. Jede Ware besitzt eine eigene Zolltarifnummer. Die einzelnen Zollsätze können sehr unterschiedlich sein. Die Einreihung von Waren ist ein komplizierter Prozess und setzt ein gewisses Fachwissen voraus. Wir haben daher eine Liste von Beispielen für Zollsätze bei der Einfuhr sowie eine detaillierte Liste für Elektronikartikel erstellt. Falls die von Ihnen ersteigerte Ware dort nicht aufgeführt ist, können Sie diese selbst mit Hilfe des TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft) einreihen.
Bitte beachten Sie unsere Tipps zur Bedienung des TARIC.
Für bestimmte Ursprungsländer (z.B. Schweiz und Liechtenstein) können ermäßigte Zollsätze angewendet werden. Die Anwendung dieser ermäßigten Zollsätze hängt jedoch von bestimmten Formalitäten ab. Auf der Seite Abgabenerhebung bei präferenzberechtigten Waren finden Sie ausführliche Informationen zu diesem Thema.
Bitte beachten Sie, dass bei der Einfuhr von Waren z.B. aus USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Taiwan, Nord- und Südkorea, Hongkong und Singapur grundsätzlich keine Vergünstigungen gewährt werden.
Bemessungsgrundlage Zollwert
Daneben muss noch der Zollwert der Ware, d.h. die Bemessungsgrundlage für den Zollbetrag ermittelt werden. Dies ist im Fall von Auktionen der Betrag, für den Sie die Ware dann letztendlich ersteigert haben, gegebenenfalls zuzüglich der Versandkosten (z.B. Porto, Frachtkosten, Verpackungskosten).
Die Rechnung ist vom Verkäufer auszustellen und an keine Form gebunden (kann also auch handgeschrieben sein). Dies gilt auch bei Versteigerung gebrauchter Ware. Der Verkäufer kann einige Dinge beachten damit die Zollabfertigung schnell und reibungslos durchgeführt werden kann.
Beträge, die in fremder Währung ausgewiesen sind, müssen in Euro umgerechnet werden. Die aktuellen Umrechnungskurse finden Sie im Bereich Zollwert/Kursauswahl.
Der ermittelte Betrag wird mit dem entsprechenden Zollsatz multipliziert. Dies ergibt den Zollbetrag, also das was zusätzlich an Zoll zu entrichten ist. Zusätzlich sind noch die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Verbrauchsteuern zu entrichten. Mehr dazu erfahren Sie in den folgenden Ausführungen.
Eine grafische Darstellung der Berechnungsmethode finden Sie auf der Seite Abgabenerhebung nach dem Zolltarif.
Einfuhrumsatzsteuer
Zum Zoll kommt immer noch die Einfuhrumsatzsteuer hinzu. Der Einfuhrumsatzsteuersatz beträgt zurzeit 19 %. Für einige Waren - wie beispielsweise Lebensmittel oder Bücher - gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 %. Zur Ermittlung des zu zahlenden Betrages zählen Sie bitte zum Zollwert den ermittelten Zollbetrag hinzu und multiplizieren Sie diese Summe mit dem entsprechenden Einfuhrumsatzsteuersatz. Wenn für Ihre Waren noch zusätzlich Verbrauchsteuern zu erheben sind, ist zur Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer noch dieser Abgabenbetrag hinzuzuzählen. |
Quelle:
http://www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel
Bundesministerium der Finanzen /
Deutscher Zoll
Achtung!
der Warenwert von 22 Euro gilt nur noch bis 01.12.2008. Danach wird dieser Wert auf 128 Euro angehoben. Weitere informationen erhaltet ihr direkt beim Zoll.
Mit freundlichem Gruß Evofreak _________________ MfG Evo
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